Ergotherapie

Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen und meint Gesundung durch Handeln und Arbeiten. Sie gehört zu den ältesten Behandlungsformen psychischer Erkrankungen. 

Hintergrund und Empfehlung der Leitlinie

Was bedeutet Ergotherapie?

Ergotherapie soll dem Patienten helfen, durch Krankheit verlorene Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit im Alltagsleben wiederherzustellen bzw. zu erhöhen. Dazu gehören wichtige Bereiche wie die der

  • Selbstversorgung und Haushaltsführung,
  • wirtschaftliche Eigenständigkeit,
  • Fähigkeit zur Berufsausübung beziehungsweise Weiterführen der Ausbildung sowie
  • Freizeitaktivitäten.

Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, das heißt, es geht nicht nur um das Schulen bestimmter Bewegungsabläufe, sondern der Mensch als Ganzes wird einbezogen. Die Schwerpunkte der Behandlung orientieren sich an der jeweiligen Situation der Patienten.

Kann Ergotherapie empfohlen werden?

Einige Studien belegen die Wirksamkeit von Ergotherapie in der Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.

Empfehlung der Leitlinie (mittlere Empfehlungsstärke):
Ergotherapeutische Interventionen sollten bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes und orientiert an den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Patienten angeboten werden.

Wo findet Ergotherapie statt und wie erhält man Zugang?

  • Ergotherapie wird in
    • teil- und vollstationären Behandlungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationskliniken) als Teil des komplexen Behandlungsangebotes und
    • im ambulanten Sektor in Praxen, Gemeindepsychiatrischen Zentren und Wohneinrichtungen durchgeführt.
  • Ergotherapie kann in der realen Lebenswelt stattfinden, z.B. in Form eines Einkaufstrainings oder am Arbeitsplatz.
  • Eine Therapieeinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
  • Ergotherapie findet als Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie statt.
  • Im ambulanten Sektor wird Ergotherapie von allen niedergelassenen Ärzten verordnet und richtet sich nach der Heilmittel-Richtlinie. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Folgeverordnungen sind möglich. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 Prozent selbst tragen.

Adressen und weiterführende Links

Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE):


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