Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft" die zentralen Prinzipien der UN-BRK. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird das deutsche Recht im Lichte der UN-BRK weiterentwickelt. Damit haben Menschen mit Behinderung, oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, einen noch umfassenderen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe. Diese Rehabilitations- bzw. Sozialleistungen sind vorrangig im SGB IX verankert. Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen insbesondere die Befähigung und Unterstützung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohn- und Sozialraum.
Unterstützung im Bereich Wohnen stellt eine Schlüsselkomponente der Versorgungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dar. Zu den Unterstützungsleistungen können alle Leistungen zählen, die mit der ‘Sorge um sich selbst’ verknüpft sind:
Statement der Leitlinie
Ohne die Durchführung der Selbstpflege (Körper-, Kleider- und Wohnungspflege) ist kein selbstbestimmtes Leben mit dauerhafter Integration in Familie, Arbeitsprozesse etc. möglich.
Empfehlung der Leitlinie (starke Empfehlungsstärke):
Schwer psychisch kranke Menschen sollen selbstbestimmt in der Gemeinde wohnen und entsprechend ihren individuellen Bedarfen und Präferenzen mobil unterstützt werden.
Die Wohnformen hierzulande (Eingliederungshilfe) können sehr unterschiedlich aussehen. Es lassen sich leistungsrechtlich drei Grundformen (ABW, BWF, SBW, siehe rechte Spalte) unterscheiden.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz steht der Wunsch des Betroffenen im Vordergrund, in einer eigenen Wohnung, bei einer Gastfamilie oder in einem Heim zu leben. Die erforderliche Unterstützung orientiert sich am Bedarf des Leistungsberechtigten. Dieser wird im Rahmen der Gesamtplanung geklärt.
Auch in der Leitlinie wird eine mobile Unterstützung in selbstbestimmten Wohnformen empfohlen. Die Versorgung in teilweise selbstverantworteten oder stationären Wohngruppen bzw. -formen sollte immer mit dem Ziel der Rückkehr in eine selbstbestimmte Wohnform gewählt werden. Entscheidend hierbei sind die Präferenzen der Betroffenen. Die Betroffenen sollten in ihrer Wahlfreiheit unterstützt werden.
Die grundlegende Leistungsform wird zukünftig die Assistenzleistung sein. Assistenzleistungen nach § 78 werden „zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung“ erbracht (siehe rechte Spalte).
Die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterstützungsangebote ist regional sehr unterschiedlich. Ansprechpartner sind hierbei Ärzte, Sozialarbeiter und lokale Leistungsanbieter.
Über die Leistungen zum unterstützten Wohnen hinaus gibt es auch Leistungen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen:
Angeboten werden Leistungen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung beispielsweise in:
„Ich wünsche mir mehr Informationen über die psychische Erkrankung, über deren Ursachen, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten."
Psychoedukation & TrialogSelbstmanagementSelbsthilfe-GruppenPeer-Arbeit
„Ich wünsche mir, stärker in alle Entscheidungen zur Behandlung und Unterstützung eingebunden zu sein."
„Ich wünsche mehr, über Behandlungsmöglichkeiten meiner psychischen Probleme zu erfahren.“
Gemeindepsychiatrische BehandlungPsychoedukation & TrialogKünstlerische TherapieBewegungs- und Sporttherapie
„Ich wünsche mir eine individuelle Unterstützung im Rahmen meiner Wohnsituation."
"Ich wünsche mir mehr Unterstützung, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, die meinen persönlichen Neigungen und meinen Vorstellungen entspricht."
"Ich wünsche mir eine stärkere Einbindung in das soziale Leben und mehr Kompetenzen, Beziehungen mit anderen Menschen in Familie, Freizeit und Beruf zu leben."
Training sozialer FertigkeitenSelbsthilfe-GruppenTagesgestaltung & KontaktfindungBerufliche Teilhabe
"Ich wünsche mir mehr Unterstützung in der Beziehungsgestaltung und der Sorge um meine Kinder."
"Ich möchte mein allgemeines Wohlbefinden und meine körperliche Gesundheit verbessern."
Bewegungs- und SporttherapieGesundheitsförderliche Interventionen